Unsere Rahmenbedingungen

1. Personal

In unserer Kita arbeiten Erzieherinnen, Heilpädagoginnen, Kinderpflegerinnen Sozialassisteninnen und Sozialassistenten. Die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte in jeder Gruppe entspricht den Vorgaben des Niedersächsischen Kindertagesstätten Gesetzes.

Unsere Kita ist Ausbildungsstätte. Wir begleiten Praktikantinnen und Praktikanten aus verschiedenen pädagogischen Bereichen in der Ausbildung und ermöglichen Schülerinnen und Schülern ein berufsorientiertes Praktikum. Eine Hauswirtschaftshilfe erledigt den Abwasch nach dem Mittagessen.

Drei Reinigungskräfte reinigen täglich die Kindertagesstätte. Ein Hausmeister kümmert sich um Reparaturarbeiten im Gebäude und pflegt das Außengelände.

2. Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Bringzeit bis 8.45 Uhr

Zwischen Weihnachten und Neujahr, an pädagogischen Teamstudientagen sowie drei Wochen in den Schulsommerferien bleibt die Kita geschlossen.

Zu Beginn eines Kita – Jahres werden die Termine bekannt gegeben.

3. Betreuungsangebot und Gebühren (Stand Aug. 2016)

Frühbetreuung 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr
7.30 Uhr bis 8.00 Uhr
Vormittagsbetreuung 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+ 1 Std. 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+ 2 Std. 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Ganztagsbetreuung 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
+1 Std. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Getränkegeld 3,00 € pro Monat

Für das Mittagessen erheben wir einen Festbetrag von 71,00 € pro Monat.

Die Höhe des Betreuungsentgeltes in der Krippe richtet sich nach der Betreuungszeit des Kindes und der Beitragsstufe der Eltern. Weitere Informationen zu den Beitragsstufen erhalten Sie von der Leitung der Kita. Die Betreuung im Kindergarten (ab 3 Jahren) ist für 8 Stunden beitragsfrei.                                        Der Besuch der Kindertagesstätte im letzten Jahr vor der Einschulung ist in Niedersachsen beitragsfrei.

4. Gruppen

Wir stellen 50 Plätze für Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren in zwei Gruppen und 30 Krippenplätze für Kinder von ein bis drei Jahren zur Verfügung.

5. Aufnahme

In unserer Kindertagesstätte nehmen wir Kinder aus dem Flecken Salzhemmendorf auf. Zum Einzugsgebiet gehören vornehmlich Oldendorf, Benstorf, Ahrenfeld, Osterwald und Hemmendorf.
Grundlagen für die Aufnahme sind die Aufnahmekriterien des ev. luth. Kirchenverbandes Hildesheim Land- Alfeld, die besondere Situationen der Kinder und Familien berücksichtigen.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme schließen die Eltern mit dem Träger einen schriftlichen Betreuungsvertrag.

Im Betreuungsvertrag werden Art und Umfang der in Anspruch genommenen Betreuungsleistung vereinbart. Dem Betreuungsvertrag liegen die Betreuungs- und Entgeltregelung für die ev.-luth. Kindertagestätten im Verwaltungsbereich des Kirchenamtes Hildesheim zu Grunde.
Alle Kinder sind für die Zeit des Kindergartenaufenthaltes sowie auf dem Weg zur und vom der Kindertagesstätte über die gesetzlichen Gemeindeunfallversicherung (GUV) versichert.
Ein Wegeunfall muss seitens der Eltern sofort gemeldet werden, damit die Einrichtung die Unfallmeldung weiterreichen kann.

6. Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlagen für unsere Arbeit sind

  • Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz, DVO – NKiTaG
  • Konvention über die Rechte des Kindes ( UN- Kinderrechtskonvention)
  • Zu nennen an dieser Stelle:
    • Das Recht auf Bildung – Artikel 28
    • Das Recht auf Beteiligung – Artikel 12, 13, 17
    • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – Artikel 14
    • Förderung behinderter Kinder – Artikel 23
    • Schutz vor sexuellen Missbrauch – Artikel 34
    • Verantwortung für das Kindeswohl – Artikel 18

7. Quellen

  • Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder 01/2005
  • Das Kind im Mittelpunkt. Grundsätze für die Arbeit in evangelischen Kindertagesstätten 06/2010
  • Staunen über Gott und die Welt. Evangelisches Bildungskonzept für den Elementarbereich 2006
  • Gott in der Krippe. Arbeitshilfe für die religionspädagogische Arbeit in der Krippe 2012
  • Information – Kommunikation – Intervention. Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.- luth. Landeskirche Hannovers
  • Sprachbildung und Sprachförderung. Handlungsempfehlung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder 2011
  • Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren. Handlungsempfehlung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder 2012
  • (T)Räume für Kleine. Niedersächsischer Wettbewerb 2010/ 11 Qualität in der Raumgestaltung für Krippen 2012
  • Leitfaden zur konsequenten Kindzentrierung. Anregungen aus der offenen Arbeit 2014
  • Richtlinien über die Betriebsführung und Benutzung von Kindertagesstätten im Flecken Salzhemmendorf